Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Stadt Taxi-Minicar HY GmbH, Inh. Hüseyin Yilmaz, Rodtbergstraße 9, 35396 Gießen (genannt: STADTTAXI GIEßEN)
- 1 Allgemeines
Für Verträge zwischen der von STADTTAXI GIEßEN angebotenen Dienstleistungen in der Personen- und Sachbeförderung und Kunden gelten die nachstehenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die aktuelle, gültige Fassung der AGB von STADTTAXI GIEßEN liegt in allen Fahrzeugen von STADTTAXI GIEßEN zur Kenntnisnahme aus und ist in den Geschäftsräumen Rodtbergstraße 9, 35396 Gießen deutlich sichtbar ausgehängt. Für die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geleistete Beförderungsleistung gilt die jeweils aktuelle Fassung der AGB, bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn STADTTAXI GIEßEN sie zuvor in Schriftform akzeptiert hat. Bei Fahrten mit Grenzübertritten, auch innerhalb der EU, verpflichten sich Fahrgast bzw. alle Fahrgäste im Besitz von gültigen Ausweispapieren (Personalausweis oder Reisepass) zu sein.
- 2 Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag
- STADTTAXI GIEßEN nimmt Fahraufträge mündlich, fernmündlich, per Fax, schriftlich oder online zu den aktuellen Konditionen an, die sie zum Zeitpunkt der Bestellung auf Druckschriften bzw. im Internet veröffentlicht hat. Zu einem Vertragsabschluss kommt es jedoch nur, wenn STADTTAXI GIEßEN entweder diesen Auftrag schriftlich im voraus bestätigt hat oder wenn die Fahrt tatsächlich angetreten wird. Sollte die Annahme einer Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich STADTTAXI GIEßEN den Rücktritt vor.
- Für Terminfahrten zum Flughafen, Bahnhof oder Hafen oder Abholungen ab Flughäfen, Schiffen oder Bahnhöfen kann eine bestimmte Abholzeit vereinbart werden. In diesen Fällen müssen der STADTTAXI GIEßEN Fahrplanänderungen durch den Kunden so rechtzeitig zur Kenntnis gelangen, dass zwischen den Parteien gegebenenfalls eine Änderung der Abholzeit vereinbart werden kann. Anderenfalls haftet der Kunde für die von STADTTAXI GIEßEN entstehenden Schäden (Wartezeiten). Abholungen ab Flughäfen können sich, sofern keine bestimmte Abholzeit vereinbart wurde, auch auf die Ankunft bestimmter Flüge beziehen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, STADTTAXI GIEßEN die genauen Flugdaten, insbesondere die Flugnummer, mitzuteilen. Vertraglich geschuldet ist stets die Abholung zum Zeitpunkt der planmäßigen Ankunft, es sei denn der Kunde teilt STADTTAXI GIEßEN die geänderte Ankunftszeit rechtzeitig mit oder es war für STADTTAXI GIEßEN zumutbar und möglich, sich rechtzeitig über die genaue Ankunftszeit zu informieren.
- Wird ein Auftrag vor dem schriftlich bestätigten Fahrtermin durch den Kunden zurückgenommen, fallen folgende Stornogebühren an:
- bis 3 Tage vor dem vereinbarten Fahrttermin 25%
b. bis 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin 50% - weniger als 2 Stunden vor dem vereinbarten Fahrttermin (kurzfristige oder versäumte Stornierung) 100% des jeweiligen voraussichtlichen bzw. vereinbarten Beförderungsentgeltes.
- 3 Beförderung von Personen und Sachen
- Fahrgäste haben sich jederzeit so zu verhalten, dass ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit weiterer Fahrgäste sowie sonstiger Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wird. Sie beachten die Einhaltung der gesetzlichen Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher, minderjähriger Personen. Weiter beachten Sie die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Haustiere. Im Schadensfall haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schäden.
- Die Auswahl und Ausstattung des Fahrzeuges ist STADTTAXI GIEßEN freigestellt. Liegen besondere Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Einschränkungen vor, sind auf diese bei der Bestellung oder bei Fahrtantritt hinzuweisen.
- Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde zu legende Fahrstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei Kilometer unabhängigen Fahrpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten ist STADTTAXI GIEßEN die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.
- Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde zu legende Fahrstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei Kilometer unabhängigen Fahrpreisen, insbesondere bei Sammelfahrten ist STADTTAXI GIEßEN die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.
- Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn STADTTAXI GIEßEN bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.
- Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird STADTTAXI GIEßEN dieses nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen. Kuriergut wird von STADTTAXI GIEßEN in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des Kuriergutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten Übernahmebestätigung, ist dies STADTTAXI GIEßEN direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen.
- Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis von STADTTAXI GIEßEN untersagt.
- 4 Beförderungsentgelte/Preise
- Alle Beförderungsentgelte / Preisangaben gegenüber Endverbrauchern sind in EURO und einschließlich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe angegeben. Gewerbetreibenden werden Nettopreise genannt. Nicht enthalten sind Spesen und mögliche Verkehrswegnutzungsgebühren wie Fähren, Tunnelgebühren etc. Maßgeblich sind die aktuellen Preisangaben von STADTTAXI GIEßEN, die in den Geschäftsräumen einsehbar sind. Alte Preislisten haben mit der Veröffentlichung einer neuen ihre Gültigkeit verloren.
- Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Fahrttermin mehr als 2 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Erbringung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist STADTTAXI GIEßEN berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 10 % übersteigt.
- 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug und erweitertes Pfandrecht
- Der Fahrpreis für Dienstleistungen ist bei Erbringung fällig und wird in bar erhoben. Ausgenommen davon sind lediglich Aufträge für die im Voraus eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
- Bei Rechnungskunden sind Zahlungen für Dienstleistungen spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der leistungsbezogenen Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn STADTTAXI GIEßEN über den Betrag unbeschränkt verfügen kann. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach vorbehaltloser Einlösung als Zahlung.
- Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist STADTTAXI GIEßEN berechtigt, Verzugszinsen zu erheben. Die Verzugszinsen sind bei Endverbrauchern fünf Prozentpunkte und bei Gewerbetreibenden neun Prozentpunkten dem Basiszinssatz zu fordern. Falls STADTTAXI GIEßEN nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist STADTTAXI GIEßEN berechtigt, auch diesen geltend zu machen (§ 288 Abs. 3 BGB).
- 6 Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung
- Natürlicher Verschleiß an Transportgütern, Gepäck etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Koffer, Taschen und andere Transportbehältnisse befinden sich während des Transportes durch STADTTAXI GIEßEN in sachgemäßer Nutzung und unterliegen während dieser Beförderung natürlichem Verschleiß. Auch Lackbeschädigungen von durch STADTTAXI GIEßEN transportierten Fahrrädern, Rollstühlen und Kinderwagen etc. können auch bei sachgemäßer Verladung und Transport nicht ausgeschlossen werden und sind daher ebenfalls als natürlicher Verschleiß zu betrachten.
- Kuriergut, welches ohne persönliche Begleitung des Kunden befördert wird, ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, soweit nicht vor Fahrtantritt eine geeignete Übernahmebestätigung durch STADTTAXI GIEßEN gegengezeichnet wurde (vgl. § 3 Ziffer 6).
- Mögliche Gewährleistungsansprüche bezüglich Beschädigungen von Transportgut sind STADTTAXI GIEßEN umgehend bei Fahrtende zur Kenntnis zu bringen.
- Die Kunden tragen die Verantwortung für jedwede Körper- oder Sachschäden, die sich aus dem eigenen Genuss von Tabak oder Nahrungsmitteln im Fahrzeug ergeben, auch wenn ihnen dieser Genuss durch STADTTAXI GIEßEN gestattet wurde.
- STADTTAXI GIEßEN haftet für Schäden, die dem Kunden durch unpünktliche Abfahrt oder Ankunft am Fahrziel entstehen, nur, wenn (1) die Einhaltung einer bestimmten Abfahrts- der Ankunftszeit zwischen STADTTAXI GIEßEN und dem Kunden rechtzeitig zuvor ausdrücklich vereinbart wurde und (2) die Leistungsstörung nicht durch Naturkatastrophen, unvorhergesehene technische Mängel, Verkehrsstaus oder Unfälle oder aus Gründen entsteht, die in der Sphäre des Kunden liegen. Das gilt insbesondere bei Flughafenfahrten. STADTTAXI GIEßEN haftet ferner nicht, wenn der Kunde die Abfahrts- oder Ankunftszeit selbst bestimmt hat und hierbei gewöhnliche Fahrtverzögerungen etwa durch Stau etc. unberücksichtigt gelassen hat. Insbesondere kurzfristige Flugplanänderungen oder eine gegenüber der geplanten Ankunftszeit verfrühte oder verspätete Ankunft des Kunden entbindet diesen nicht von seiner Leistungspflicht.
- Gewährleistungsansprüche, die aus terminlichen Leistungsmängeln entstehen sind schließlich ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung schriftlich geltend gemacht werden.
- Die Haftung von STADTTAXI GIEßEN für Schäden, die nicht Körper- oder Gesundheitsschäden sind, ist auf den zweifachen Fahrpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch STADTTAXI GIEßEN verursacht wird.
- Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle von ihm verursachten Sach- oder Körperschäden. Das gilt auch für Schäden, die durch minderjährige Begleitpersonen, mitgeführte Tiere oder mitgeführte Transportgüter verursacht werden, welche, aus gesundheitlichen oder fahrlässigen Gründen, am Eigentum von STADTTAXI GIEßEN oder dritten Personen entstehen. Dies gilt im Besonderen auch für Schäden, die durch Verunreinigung durch Erbrechen, Inkontinenz oder mitgeführte Nahrungsmittel entstehen. Bei der Bezifferung solcher Schäden wird STADTTAXI GIEßEN neben der Beseitigung auch entgangenen Gewinn durch Ausfallschäden geltend machen, die durch Lüftung oder Trocknung entstehen.
- Bucht eine Betreuungseinrichtung, ein Betreuer oder eine sonstige, zur Aufsicht über eine unter Betreuung stehende Person berufene natürliche Person / Einrichtung für die unter Betreuung stehende Person eine Beförderung, so ist STADTTAXI GIEßEN über diesen Umstand zu informieren. Die buchende Stelle /Person haftet dann für alle Schäden, welche die beförderte, unter Betreuung stehende Person während der Fahrt oder im Zusammenhang mit der Fahrt Stadttaxi Gießen zufügt.
- 7 Datenschutz
- STADTTAXI GIEßEN erhebt, verarbeitet und nutzt betriebs- und personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu (§ 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz).
- Verantwortlich für die Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung ist Stadt Taxi-Minicar HY GmbH, Inh. Hüseyin Yilmaz, Rodtbergstraße 9, 35396 Gießen Tel. 0641 33337, E-Mail: info@stadttaxigiessen.de. Die Gesellschaft wird vom Gesellschafter Hüseyin Yilmaz vertreten.
- Die personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Anrede, Adresse, Telefonnummer, ggf. Name und Anschrift und weitere Daten Ihres Sozialversicherungsträgers) benötigen wir zur Vertragserfüllung bzw. sind gesetzlich vorgeschriebene Angaben, die wir von Ihnen speichern müssen. Die Daten werden in unserer EDV gespeichert und können dort individual geändert und gelöscht werden. Die EDV befindet sich auf einem externen Server, der passwortgeschützt sowie nur einem begrenzten und befugten Personenkreis zugänglich ist und nur zum Zwecke der Vertragserfüllung genutzt wird (Nutzer- Datenbank). Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der Vertragserfüllung und zur Absicherung steuerrechtlicher Verpflichtungen u. U. auch auf den lokalen PC’ s der Mitarbeiter der Gesellschaft gespeichert, dort jedoch ebenfalls vor dem unbefugten Zugriff Dritter geschützt.
- Die STADTTAXI GIEßEN ist dem Prinzip der Datenminimierung verpflichtet (Artikel 5 Abs. 1 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung). Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung, also zur Ermöglichung der Durchführung der Fahrten und Leistungen und Erstellung der Leistungsrechnungen
- Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.
- Personenbezogene Daten dürfen nur dann an Dritte weitergegeben werden, wenn entweder die Zustimmung des Kunden hierzu vorliegt, oder aber, wenn die STADTTAXI GIEßEN zur Beitreibung des Leistungsentgeltes ein Rechtsanwaltsbüro beauftragt.
- Die STADTTAXI GIEßEN hat keinen eigenen Datenschutzbeauftragten. Hierzu ist sie auch nicht verpflichtet, weil es nicht zur Kerntätigkeit der Gesellschaft gehört, sog. sensitive Daten zu verarbeiten (Art. 37 Abs. 1 Buchstabe b) Datenschutz-Grundverordnung), und weil auch keine 10 Mitarbeiter der Gesellschaft „ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten“ beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 S. 1 BDSG).
- Die personenbezogenen Daten werden mit den Systemen/Programmen Microsoft Outlook, Microsoft Excel und Microsoft Word bearbeitet und gespeichert sowie in unserer Nutzer- Datenbank (EDV).
9 Jede betroffene Person hat einen Anspruch, auf Antrag eine Auskunft über die zu ihr gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung). Nach Fristablauf oder wenn Daten unberechtigt gespeichert sind, besteht ein Anspruch auf Löschung (Art. 17 Datenschutz-Grundverordnung). Unrichtige Daten werden auf Verlangen berichtigt (Art. 16 Datenschutz-Grundverordnung). Jeder Betroffene hat das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 57 Abs. 1 Buchstabe. f) Datenschutz-Grundverordnung).
- 8 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist 35396 Gießen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist 35396 Gießen.
- 9 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.